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Markt 2010
Reglement
 
1. Der Bieler Wienachtsmärit ist ein handwerklicher Markt. Das Artikelangebot ist beschränkt auf Christbaumschmuck, Kerzen, Spielwaren aus Holz (kein Plastic), Puppen, Töpferwaren, Kunstgewerbliche Artikel aller Art, usw.

2. Willkommen sind Handwerker, die ihren Beruf auch gerne demonstrieren wollen, wie Glasbläser, Kerzenzieher, Töpfer, Schnitzler, Korber, Drechsler, usw.

3. Der Wienachtsmärit ist kein Kleidermarkt ! (Textilien, Schuhe, Taschen, Hüte, Jacken, Schirme, usw.) dürfen nicht verkauft werden. Marktfahrer mit Billigwaren werden nicht toleriert.

4. Fremdländische Esswaren dürfen nicht angeboten werden.

5. Die gemietete Ausstellfläche muss an allen Tagen während den offiziellen Marktzeiten offen und bedient sein.

6. An allen Ständen sind Name und Wohnort des Standbetreibers gut sichtbar anzuschreiben. Die Teilnehmer müssen diese dem Veranstalter zur Verfügung stellen, welcher seinerseits die einheitliche Beschriftung übernimmt (gratis).

7. Gemäss der eidg. Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen vom 11. Dez. 1978 (Preisbekanntgabe-Verordnung: SR 942.8111) ist die Ware gut sicht- & lesbar mit den Detailpreisen anzuschreiben.

8. Das verwenden von Verstärkeranlagen und Lautsprechern, sowie das Abspielen von Musik ist untersagt.

9. Gasheizungen sind gestattet, für eventuell verwendete Elektroheizungen wird ein Zuschlag erhoben (s. Anmeldeformular).

10. Die gemieteten Stände und Plätze müssen jeden Abend in sauberem Zustand verlassen werden. Der mAbfall ist selbst zu entsorgen (mitzunehmen), da keine zusätzliche Reinigung durch die Stadt erfolgen wird.

11. Alle Weihnachtshäuschen sind innen und aussen der Weihnachtszeit entsprechend attraktiv zu gestalten und zu schmücken, so dass dies dem Gesamtkonzept des Weihnachtsmarktes entspricht. Tannenäste hierfür werden vom Organisator ab Mittwochvormittag vor Beginn des Marktes gratis zur Verfügung gestellt.
Der Erfolg eines Weihnachtsmarktes hängt auch wesentlich mit einer attraktiven Dekoration zusammen.

12. Der Organisator regelt die allgemeine Beleuchtung. Es werden Stromstationen angelegt. Für den Direktanschluss bringen Sie Ihre eigene Kabelrolle mit.

13. Es wird in der Öffentlichkeit in geeigneter Form, wie Sonderbeilage Bijou, Inseraten, Radio Canal 3, TeleBielingue, Presse-Mitteilungen, auf der Website: www.weihnachtsmarkt-biel.ch, usw. auf den Weihnachtsmarkt aufmerksam gemacht.

14. Alle TeilnehmerInnen dürfen nur die im Anmeldeformular aufgeführten Artikelangebote verkaufen. Eine Sortimentserweiterung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des OK Bieler Wienachtsmärit.

15. Die Standplatz-Zuteilung gilt für das laufende Jahr. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Standplatz-Zuteilung für die folgenden Jahre.

16. Wir weisen sie darauf hin, dass sie als Teilnehmer am Wienachtsmärit über eine der Natur ihres Geschäftes entsprechend genügende Betriebs-Haftpflichtversicherung für Drittschäden verfügen müssen. Ferner möchten wir Sie daran erinnern, dass Angestellte obligatorisch gegen Unfall (Betriebs- & Nichtbetriebsunfall) versichert sein müssen.

17. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigtes oder entwendetes Eigentum des Bewilligungsinhabers oder der Bewilligungsinhaberin sowie deren Verkaufs- oder Hilfspersonal.

18. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände, - insbesondere wird kein Ersatz für beschädigte und gestohlene Güter geleistet.

19. Eine Teilnahme ist nur mit gemieteten Holzhäuschen oder eigenen Holzhäuschen möglich. Verkaufswagen und Zelte werden nicht zugelassen.

20. ZAHLUNGSKONDITIONEN: Der Grundpreis wird wie folgt in Rechnung gestellt:
CHF 500.- nach Bestätigung der Anmeldung, jedoch spätestens bis 15. August 2010. Der Restbetrag wird dann bis spätestens 15. Oktober 2010 fällig.
Tritt ein(e) TeilnehmerIn nach dem 15. August 2010 von der Teilnahme zurück, so bleibt die erste Anzahlung von CHF 500.- geschuldet.

FÜR DIE ORGANISATOREN:
NIDAUGASS – LEIST BIEL

 
 
 
 
 
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